Hinweis1 Die Suchergebnisse basieren auf Daten, die der Weltbank von jedem Land gemeldet wurden. Abhängig vom Zeitpunkt der Berichterstattung werden die neuesten Informationen möglicherweise nicht wiedergegeben. Überprüfen Sie daher den Vertrag jedes Landes direkt auf die neuesten Informationen.
Anmerkung 2 Um den Präferenzzollsatz des WPA oder des Freihandelsabkommens anwenden zu können, muss der Ausführer ein spezifisches Ursprungszeugnis erstellen und die Originalität der Erzeugnisse oder Teile im Ausfuhrland nachweisen.
Hinweis3 Sie können unseren Support-Service auch zur Ausstellung bestimmter Ursprungszeugnisse beauftragen.
1 Eine kostenlose Beratung durch Spezialisten
2 Antrag auf Auslagerung des Verfahrens zur Ausstellung bestimmter Ursprungszeugnisse